zuletzt aktualisiert am: 22.08.2022

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-pflegeeinrichtungen-unterstutzende-wohnformen-und-weitere-unterstutzungsangebote-185609.html

Alle aktuell geltenden Informationen erhalten Sie hier:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-pflegeeinrichtungen-unterstutzende-wohnformen-und-weitere-unterstutzungsangebote-185609.html

Hausinterne Coronaregeln

Im Haus gilt bis auf weiteres die FFP2 Maskenpflicht und es muss ein schriftliches negatives Testergebnis vorgelegt werden, dieses darf nicht älter als 24 Std. sein.

Ein Selbsttest von zu Hause, wird nicht akzeptiert.

Der NEGATIV – Test muss bei betreten des Hauses unaufgefordert dem Personal vorgelegt werden.

Ein Besucher pro Bewohner darf ins Zimmer.

Ein Schnelltest kann wenn nötig im Haus durchgeführt werden, ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr. – 15.45 Uhr.

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